Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der Firma plü natur,
Inhaber: Sabine Harscher,
Bruder-Georg-Weg 22,
D-87459 Pfronten im Allgäu,
Tel.: + 49 (0) 83 63 / 92 98 33,
Fax: + 49 (0) 83 63 / 92 98 34,
mail: vertrieb@plue-natur.de,
Internet: www.plue-natur.de

 

1.Vertragsabschluss,Widerrufsrecht

1.1.   
Es gelten ausschließlich die AGB der Firma plü natur in Ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2.   
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.

1.3.   
Verträge kommen erst zustande oder werden für uns erst dann
verbindlich, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen angenommen,
uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom
Kunden bestellte Ware ausgeliefert haben. Dies gilt für Ergänzungen oder
Änderungen von Lieferverträgen entsprechend.

1.4.   
Der Kunde hat die Lieferung in jedem Fall unverzüglich nach
Aufforderung durch uns an- bzw. abzunehmen. Diese Verpflichtung besteht
auch für angelieferte Gegenstände, wenn sie nur unwesentliche Mängel
aufweisen.

1.5.   
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, so sind wir berechtigt,
nach Setzung einer Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt,
entweder ohne Nachweis eines Schadens 20 % des vereinbarten Preises oder
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Für den
Kunden ist jedoch der Nachweis offen, dass ein Nichterfüllungsschaden
nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

1.6.   
Warenrückgaben sind nur zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich
vereinbart wurden. Bei Rückgaben erfolgen Gutschriften nur unter Berücksichtigung
von Abwertungen aufgrund Warenzustand, Zeitpunkt der Rückgabe und einen
Bearbeitungsabschlag von 10 % des vereinbarten Warenpreises. Ebenfalls
kann eine Bearbeitungsgebühr mit veranschlagt werden.

1.7.   
Sofern
der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (
Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
,
kann er seine Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt
der bestellten Ware und Erhalt einer gesonderten Belehrung über das
Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen schriftlich, per Telefax oder per
E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Nach Ausübung des Widerrufsrechts ist die
Ware unverzüglich an die Firma plü natur zurückzusenden. Die Rücksendung
der Ware soll ungebraucht und möglichst in der Originalverpackung
erfolgen. Falls die Ware bei Auslieferung an den Besteller beschädigt war
oder die Bestellung durch plü natur  fehlerhaft bearbeitet worden ist trägt plü natur die Kosten
der Rücksendung. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens einen Monat nach
Erhalt der Ware. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von
Waren, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt werden.


 2. Lieferung

2.1.   
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser
Sitz in Pfronten. An diesem Sitz hat der Käufer die Ware abzuholen. Im
Falle der Versendung der Ware hat der Käufer die dadurch entstehenden
Transportkosten und das Transportrisiko auch bei Beförderung mit unseren
eigenen Fahrzeugen zu tragen. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmann,
bestimmen wir die Versandart und den Versandweg, wenn mit dem Käufer
nichts anderes vereinbart ist.

2.2.   
Wir sind zu Teilleistungen nach unserem Ermessen berechtigt; der Käufer
ist zur Annahme dieser Teilleistungen verpflichtet. In diesen Fällen hat
der Käufer den Preis der erbrachten Teilleistung zu bezahlen.

2.3.   
Plü
natur  behält sich vor, die
bestellte Ware im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern; in
diesem Fall wird der Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
informiert und eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstatten.




3.Preise, Zahlung

3.1.   
Mangels anderweitiger Vereinbarung sind vom Käufer/Kunden die zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise zu bezahlen.

3.2.   
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; vom
Kunden gewünschte Spezialverpackung oder Versand in sonstigen
Sonderverpackungen wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.3.   
Die Ware wird unversichert versandt, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird.

3.4.   
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt und fällig
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.

3.5.   
Der Kaufpreis ist sofort nach Auslieferung der Ware netto und ohne
Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann mittels Bankeinzug,
Vorauskasse, Nachnahme oder bei Handelskäufen mit Unternehmen auf
Rechnung erfolgen. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
erfolgen nur bei Vorauskasse, bei Handelskäufen mit Unternehmen ggf. auch
auf Rechnung.

3.6.   
Der Besteller kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit
erfolgende Mahnung nicht leistet; auch ohne Mahnung tritt der Verzug 30
Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein. Im Falle des
Zahlungsverzugs ist plü natur zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe
von jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p. a.
berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht
ausgeschlossen. Plü natur ist des weitern berechtigt, Mahngebühren zu
verlangen, ab der zweiten Mahnung 5 Euro Gebühren, ab der dritten Mahnung
10 Euro.

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1.   
Bis
zur vollständigen Begleichung aller im Zusammenhang mit der bestellten
Ware gegen den Besteller gerichteten Zahlungsforderungen bleibt die
gelieferte Ware im Eigentum der Firma plü natur.


4.2.   
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist plü natur  berechtigt,
die bestellte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch plü natur. In
diesen Handlungen oder der Pfändung der bestellten Ware durch plü natur
liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, plü natur hätte dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. Plü natur ist nach Rücknahme der
bestellten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.


4.3.   
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritten hat der Besteller
plü natur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage
gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
der Firma plü natur die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den
entstandenen Ausfall.



5. Gewährleistung

5.1.   
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser
seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt für
offensichtliche Mängel, wobei als Mangel auch das Fehlen einer ausdrücklich
zugesicherten Eigenschaft zu verstehen ist, maximal zwei Wochen nach der
An- bzw. Abnahme der von uns gelieferten Ware. Erfolgt insoweit keine oder
eine verspätete Mängelanzeige, entfällt diesbezüglich die Gewährleistungspflicht.


5.2.   
Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern der Kunde nicht
Unternehmer/Kaufmann ist, 24 Monate ab Zeitpunkt der An-/Abnahme der
Liefersache, sofern sich die gelieferte Sache nicht schon vorher
bestimmungsgemäß oder durch bestimmungsgemäßen Gebrauch abnutzt. Das
Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens
jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfristen
sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von
materiellen Folgeschäden, soweit sie nicht auf unerlaubter Handlung
beruhen. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmann, verjähren Gewährleistungsansprüche
binnen eines Jahres ab Lieferung der Sache.

5.3.   
Für rechtzeitig angezeigte Mängel, die auf vor dem Gefahrübergang
liegenden Umständen und nachweisbar auf von uns zu vertretenden Material-
und Verarbeitungsfehlern sowie sonstigen fehlerhaften Leistungen beruhen,
wird Gewähr ausschließlich in der Weise geleistet, dass wir nach unserer
Wahl ausbessern oder mangelfreie Ware ab Pfronten oder Fabrik nachliefern,
wenn sich die Ware als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht
unerheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Ware wird unser
Eigentum.

5.4.   
Es wird jedoch keine Gewähr übernommen für Schäden, die auf Veränderung,
unsachgemäße Behandlung, Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware zurückzuführen
sind, ebenso wenig für natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse, sofern uns kein Mitverschulden hieran trifft.

5.5.   
Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig
erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde in
Abstimmung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, bei
Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht werden wir von der Mängelhaftung
befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung von Personen oder
Sachen und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir
sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des
Mangels in Verzug geraten, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu
beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der
notwendigen Kosten zu verlangen.

5.6.   
Zur Rückgängigmachung des Vertrages bzw. zum Rücktritt vom
Vertrag oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist der Kunde nur
dann berechtigt, falls die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung im
Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden
unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die
Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist.

5.7.   
Weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
- sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend machen kann. Sofern wir fahrlässig eine
vertragliche Hauptpflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.8.   
Wir leisten dann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache für
die Mangelfreiheit der Kaufsache in dem Umfange Gewähr, als der vom Käufer
des Kunden zurecht geltend gemachte Sachmangel bereits bei Gefahrübergang
auf unseren Kunden vorhanden war und der Käufer des Kunden vom Kunden als
Folge der Mangelhaftigkeit Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen geltend machen kann, jedoch nicht länger als für 24 Monate
gerechnet ab Gefahrübergang auf den Käufer des Kunden. Im Rahmen des §
478 BGB räumen wir dem Kunden einen gleichwertigen Ausgleich
(Ersatzlieferung) ein. Unberührt von vorstehender Regelung bleibt die
Vorschrift des § 377 HGB. Mit Ausnahme von uns gegebener Beschaffenheits-
oder Haltbarkeitsgarantie ist im übrigen der Durchgriff innerhalb der
Vertriebskette unmittelbar auf uns als Hersteller ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind darüber hinaus Ansprüche auf Schadensersatz, sofern
wir einen etwaigen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu
vertreten haben.

 

6. Rücktritt

6.1.   
Wir sind unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir mit unseren Lieferanten ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von diesem ohne
Verschulden im Stich gelassen werden und alle zumutbaren Anstrengungen
unternommen haben, um die Materialien, die wir zur Durchführung unseres
Auftrages benötigen, zu beschaffen.

6.2.   
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, aus denen sich die
Kreditunwürdigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit des Käufers ergibt (z. B.
Vollstreckungsversuche, Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag etc.), so
dass unser Vergütungsanspruch erheblich gefährdet ist, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei ungünstigen Kreditauskünften
oder negativen Auskünften einer ähnlichen Institution sind wir
berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen. Ist der Käufer trotz
Aufforderung nicht bereit, Sicherheit zu leisten, sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.

6.3.   
Erteilt der Käufer falsche Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit,
die von besonderer Bedeutung sind, sind wir ebenfalls zum Rücktritt
berechtigt.

6.4.   
Liefer- und Leistungsverzögerungen, die wir nicht zu vertreten
haben, und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aussperrung, behördliche
Auflagen etc., berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.

 

7. Mängel


7.1.            
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen
die von plü natur in Katalogen, Broschüren, Websites und sonstigen Veröffentlichungen
publizierten Angaben in Text- oder Bildform (z. B. Beschreibungen,
Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der gelieferten Waren und
ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Die Angaben stellen keine
Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen dem
aktuellen Kenntnisstand. Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer
ausdrücklichen Bestätigung. Für einen bestimmten Verwendungserfolg
haftet plü natur nicht.

7.2.            
Soweit
ein zu vertretender Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, dessen Ursache
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gegeben war, haftet plü
natur nach den gesetzlichen Bestimmungen.


7.3.            
Mängelansprüche
verjähren in 24 Monaten, gerechnet ab Eingang der Ware beim Besteller;
bei gebrauchten Waren in 12 Monaten.


7.4.            
Bei
Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers nur dann in einem Umfang
zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den
aufgetretenen Mängeln stehen, wenn die Ansprüche des Bestellers
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



8. Haftung und Schadensersatz

8.1.            
Ist der Käufer Unternehmer, haften wir einschränkend

     
a)     
nicht beim Entstehen vertragsuntypischer Schäden, wenn grobe
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren leitenden Angestellten die Ursache
deren Entstehung ist;

     
b)     
bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen nur
bis zum Betrag des Kaufpreises der jeweiligen Ware;

     
c)      
nicht bei Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
unsererseits, einer unserer leitenden Angestellten oder einer unserer Erfüllungsgehilfen
bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit.

8.2.            
Steht uns das Recht zu, Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen, können wir pauschal ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens
20 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz fordern. Der
Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen
höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

8.3.            
Die Firma plü natur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Besteller Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der
Firma plü natur oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder der schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, sowie in den Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit die
Firma plü natur  Garantien übernommen
hat.

8.4.            
Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht verjähren Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche in 12 Monaten und ist die
Schadensersatzpflicht der Firma plü natur 
der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird.

8.5.            
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern 8.3
und 8.4 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Insoweit haftet die Firma plü natur
insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der bestellten Ware selbst
entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.

8.6.            
Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind beschränkt auf den
Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.

8.7.            
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

9.1.            
Erfüllungsort
für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma plü natur.


9.2.            
Gerichtsstand
ist, sofern der Besteller keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland hat, Sitz der Firma plü natur. Plü natur
ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.


9.3.            
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
ist ausgeschlossen.



10. Unwirksamkeit


Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der
jeweiligen Verträge unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.

Stand: November 2005


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